Kosten

Die Abrechnung der psychotherapeutischen Leistungen erfolgt auf Grundlage der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeut:innen (GOP). Je nach Versicherungsstatus bestehen unterschiedliche Möglichkeiten der Kostenübernahme. Nachfolgend finden Sie eine Übersicht über die Abrechnungsoptionen in meiner Praxis.

Privatversicherte & Beihilfe

Abrechnung in Anlehnung an die GOP

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Kostenübernahme: Die Kosten einer psychotherapeutischen Behandlung werden bei privaten Krankenversicherungen sowie im Rahmen der Beihilfe in der Regel ganz oder teilweise übernommen.



Zu Beginn der Behandlung: Für ein Erstgespräch sowie die probatorischen Sitzungen ist häufig keine gesonderte Antragstellung erforderlich.



Wichtig vor Therapiebeginn: Ob und in welchem Umfang eine anschließende Kurz- oder Langzeittherapie erstattet wird, richtet sich nach Ihrem individuellen Versicherungstarif beziehungsweise den jeweiligen Beihilfevorschriften. Daher empfehle ich, sich vor Beginn der Therapie direkt bei Ihrer Krankenversicherung oder Beihilfestelle über die konkreten Rahmenbedingungen zu informieren und gegebenenfalls erforderliche Unterlagen anzufordern.



Wichtiger Hinweis: Es kann vorkommen, dass die Erstattung durch private Krankenkassen nur zum 2,3-fachen GOP-Satz erfolgt, was einem Erstattungsbetrag von 100,55 € pro Sitzung entspricht. In einem solchen Fall müssen Sie für den Differenzbetrag aufkommen.

Selbstzahlende

Unkompliziert und transparent

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Grundsätzlich: Unabhängig vom jeweiligen Versicherungsstatus besteht die Möglichkeit, eine Psychotherapie als Selbstzahler in Anspruch zu nehmen. Dies kann insbesondere dann sinnvoll sein, wenn Sie zeitnah mit der Behandlung beginnen möchten oder keine Abrechnung über Ihre Krankenversicherung wünschen.



Abrechnung: Die Abrechnung erfolgt auf Grundlage der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeut:innen (GOP). Die Kosten richten sich nach dem jeweiligen Behandlungsaufwand und können je nach Komplexität der Symptomatik sowie Schwierigkeit und Zeitaufwand variieren.



Zu erwartende Kosten: Für Selbstzahler:innen richtet sich das Honorar nach der Gebührenordnung für Psychotherapeut:innen (GOP). Der aktuelle Satz beträgt bei einem Faktor von 3,5 derzeit 153,02 € pro Sitzung. Darüber hinaus können zusätzliche Kosten für diagnostische Leistungen, biografische Anamnese, Befundberichte oder Bescheinigungen entstehen.



Transparenz: Eine Übersicht über die voraussichtlichen Kosten erhalten Sie im Erstgespräch. Dort besprechen wir gemeinsam den zu erwartenden Umfang der Behandlung und die damit verbundenen Gebühren.

Kostenerstattung

Möglichkeit für gesetzlich Versicherte

Mehr erfahren – Schritt-für-Schritt-Anleitung

Ausgangslage: Da es sich bei meiner Praxis um eine Privatpraxis handelt, ist eine direkte Abrechnung über die gesetzliche Krankenversicherung nicht möglich. Die Behandlung kann daher nicht über die elektronische Gesundheitskarte erfolgen.



Möglichkeit: In bestimmten Situationen besteht jedoch die Option, dass gesetzliche Krankenkassen die Kosten einer Psychotherapie in einer Privatpraxis gemäß §13 Abs. 3 SGB V übernehmen. Dies kommt insbesondere dann in Betracht, wenn trotz mehrfacher Anfragen kein zeitnaher Therapieplatz bei zugelassenen Vertragspsychotherapeut:innen gefunden werden konnte.



Voraussetzungen: Für eine Prüfung der Kostenübernahme ist in der Regel ein entsprechender Antrag bei der Krankenkasse erforderlich. Voraussetzung ist meist der Nachweis, dass die Suche nach einem Behandlungsplatz bei Therapeut:innen mit Kassenzulassung erfolglos geblieben ist. Die konkreten Anforderungen und notwendigen Unterlagen können je nach Krankenkasse variieren.



Vorgehen: Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung finden Sie über den Verweis oben. Gerne berate ich Sie in meiner Praxis persönlich und informiere Sie ausführlicher.

Freie Heilfürsorge

Polizeivollzugsbeamte (inklusive Anwärter), Feuerwehrbeamte und Soldaten und Soldatinnen

Für Versicherte der Freien Heilfürsorge ist in der Regel eine direkte Terminvereinbarung für ein Erstgespräch möglich. Die entstehenden Kosten werden üblicherweise übernommen.

Bundeswehr: Sie können unmittelbar einen Termin für ein Erstgespräch vereinbaren. Bitte bringen Sie zur ersten Sitzung die Kostenübernahmeerklärung (San/Bw/0218) mit, die von Ihrer zuständigen Truppenärztin bzw. Ihrem Truppenarzt ausgestellt wird.

Polizei: Wenn Sie über die Heilfürsorge der Polizei abgesichert sind, ist ebenfalls eine direkte Terminvereinbarung möglich. Nach dem Erstgespräch kann die Behandlung in der Regel ohne weiteres Antragsverfahren fortgeführt werden.

Ausfallhonorar

Die vereinbarten Termine werden verbindlich für Sie reserviert. Sollten Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, bitte ich um eine Absage spätestens zwei Werktage im Voraus (48 Stunden vor dem Termin; der Samstag gilt hierbei nicht als Werktag). Bei einer rechtzeitigen Absage besteht die Möglichkeit, den Termin anderweitig zu vergeben, beispielsweise an Personen, die kurzfristig auf eine Sitzung angewiesen sind.

Erfolgt die Absage nicht fristgerecht, wird ein Ausfallhonorar in Höhe von 80 Euro berechnet.
Diese Kosten werden nicht von Ihrer Krankenkassen übernommen.

Erstgespräch & Kontakt

Wenn Sie sich noch unsicher fühlen, welche Form der Unterstützung für Sie passend sein könnte oder wenn Fragen zu den Kosten bestehen, begleite ich Sie gerne in einem Erstgespräch. Dieses ist zwar kostenpflichtig, aber vollkommen unverbindlich. Es bietet Ihnen in Ruhe die Möglichkeit herauszufinden, ob mein Angebot und mein therapeutischer Stil gut zu Ihrer aktuellen Situation passen.

Praxisadresse

Psychotherapie Mariam Bluhm
Julius-Leber-Straße 20
22765 Hamburg

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