Kostenerstattung der gesetzlichen Krankenkassen
Der Ablauf wirkt auf den ersten Blick möglicherweise komplexer, als er tatsächlich ist. Wenn Sie Fragen haben oder Unterstützung bei der Antragstellung benötigen, können Sie sich jederzeit gerne an mich wenden.
1. Sprechstunde in einer Kassenpraxis vereinbaren
Buchen Sie zunächst über die Terminservicestelle der 116117 eine psychotherapeutische Sprechstunde in einer kassenzugelassenen Praxis. Dort erhalten Sie das Formular PTV 11. Dieses Formular bestätigt, dass eine psychotherapeutische Sprechstunde stattgefunden hat, und ist eine wichtige Grundlage für das weitere Vorgehen.
Achten Sie darauf, dass das Formular möglichst passend ausgefüllt ist. Wichtig ist insbesondere:
- dass eine Empfehlung für ambulante Verhaltenstherapie eingetragen ist, nicht für eine Akutbehandlung.
- Zudem sollte vermerkt sein, dass die Behandlung zeitnah erforderlich ist.
- Falls auf dem Formular ein 12-stelliger Vermittlungs- oder Überweisungscode eingetragen wird, bewahren Sie diesen bitte gut auf, da er für weitere Terminversuche relevant sein kann.
2. Erstgespräch in meiner Praxis
Im nächsten Schritt erfolgt ein Erstgespräch in meiner Praxis auf Selbstzahlerbasis.
In diesem Gespräch schildern Sie Ihre aktuelle Situation, Ihr Anliegen und den Grund, weshalb Sie eine psychotherapeutische Behandlung suchen. Gleichzeitig besprechen wir, ob und in welcher Form eine Behandlung in meiner Praxis sinnvoll und erfolgversprechend erscheint. Wir gehen diese gemeinsam durch und besprechen die nächsten Schritte im Kostenerstattungsverfahren.
3. Kontaktaufnahme mit weiteren Kassenpraxen
Parallel dazu sollten Sie mehrere kassenzugelassene psychotherapeutische Praxen kontaktieren. In der Regel empfiehlt es sich, mindestens 10 Praxen anzufragen. Die Kontaktaufnahme kann telefonisch während der Sprechzeiten oder per E-Mail erfolgen. Wichtig ist, dass Sie Ihre Bemühungen sorgfältig dokumentieren. Zu dokumentieren sind:
- Name der Praxis
- Datum und Uhrzeit Ihrer Anfrage
- Art der Kontaktaufnahme
- Rückmeldung der Praxis
- gegebenenfalls genannte Wartezeiten
Wenn Sie innerhalb etwa einer Woche keine Rückmeldung erhalten, kann dies als fehlende Behandlungsmöglichkeit dokumentiert werden. Für diese Dokumentation stelle ich Ihnen gerne eine Vorlage zur Verfügung.
4. Kontakt mit Ihrer Krankenkasse aufnehmen
Nehmen Sie möglichst frühzeitig auch schriftlich Kontakt zu Ihrer Krankenkasse auf. Ihre Krankenkasse sollte Gelegenheit haben, Sie bei der Suche nach einem Therapieplatz zu unterstützen. Schildern Sie, dass Sie trotz intensiver Bemühungen keinen zeitnahen Therapieplatz in einer kassenzugelassenen Praxis finden konnten, und fragen Sie nach, welche Unterlagen für eine Kostenerstattung benötigt werden.
5. Konsiliarbericht und Dringlichkeitsbescheinigung einholen
Parallel zu den übrigen Schritten lassen Sie sich bitte von Ihrer Hausärztin oder Ihrem Hausarzt beziehungsweise von einer Fachärztin oder einem Facharzt einen Konsiliarbericht ausstellen. Dieser dient dazu, medizinische Aspekte abzuklären und körperliche Ursachen zu berücksichtigen.
Zusätzlich kann eine Dringlichkeitsbescheinigung hilfreich oder erforderlich sein, in der bestätigt wird, dass eine zeitnahe psychotherapeutische Behandlung notwendig ist und längere Wartezeiten nicht zumutbar sind. Auch hierzu stelle ich Ihnen bei Bedarf Vorlagen zur Verfügung.
6. Antrag auf Kostenerstattung vorbereiten und einreichen
Sobald die erforderlichen Unterlagen vorliegen, wird der Antrag auf Kostenerstattung vorbereitet. In der Regel gehören dazu:
- das Formular PTV 11
- die Dokumentation Ihrer Kontaktversuche bei Kassenpraxen
- Nachweise über erfolglose Terminbuchungen oder lange Wartezeiten
- gegebenenfalls der Schriftwechsel mit der Krankenkasse
- der Konsiliarbericht
- gegebenenfalls eine Dringlichkeitsbescheinigung
- eine Bestätigung meiner Praxis, dass ich Ihnen zeitnah einen Behandlungsplatz anbieten kann
Vor dem Einreichen können Sie mir die ausgefüllten Unterlagen zur Durchsicht zukommen lassen. Ich prüfe diese auf Vollständigkeit und gebe Ihnen Rückmeldung. Anschließend reichen Sie den Antrag bei Ihrer Krankenkasse ein.
7. Entscheidung der Krankenkasse
Nach Einreichung Ihres Antrags benötigt die Krankenkasse in der Regel etwas Zeit für die Prüfung. Sollte der Antrag zunächst abgelehnt werden, besteht die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen. Auch dabei unterstütze ich Sie gerne. In manchen Fällen sind zusätzliche Nachweise oder weitere Schritte erforderlich, um die fehlende zeitnahe Versorgung im regulären Kassensystem noch einmal genauer darzulegen.
8. Abrechnung mit Ihrer Krankenkasse
Im Rahmen des Kostenerstattungsverfahrens der gesetzlichen Krankenversicherung erfolgt die Abrechnung der Behandlungskosten in der Regel direkt mit Ihrer Krankenkasse, sodass für Sie üblicherweise kein zusätzlicher Aufwand entsteht. Hierzu wird zu Beginn der Behandlung eine Abtretungsvereinbarung geschlossen.
